Aufgrund der stetig zunehmenden Komplexität und Stofffülle im rechtlichen Bereich ist eine Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete heutzutage unumgänglich. Nicht selten bestehen aber enge Verbindungen zwischen den unterschiedlichen Rechtsgebieten, die erst nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes erkannt und entsprechend gewertet werden können.
 
Sprechen Sie mich an.

Sollte ich in Ihrem Fall nicht über die erforderliche Fachkompetenz verfügen, empfehle ich Ihnen gerne einen entsprechend spezialisierten und fachkundigen Kollegen.

Die örtliche Bürogemeinschaft kommt Ihnen dabei zugute.

Mein Hauptbetätigungsfeld liegt in folgenden Rechtsbereichen:

Familienrecht

vorsorgende Eheverträge
Regelungen zum Getrenntleben
Ehescheidung
Unterhalt für Ehegatten
Unterhalt für Kinder
elterliche Sorge
Umgangsrecht
Kindesherausgabe
Regelungen zur Ehewohnung
Hausratsaufteilung
eheliches Güterrecht sowie die gesamte vermögensrechtliche Auseinandersetzung
Versorgungsausgleich
Eilverfahren zur Erlangung vorläufiger Regelungen
Ausarbeitung und Überprüfung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereineinbarungen

Sozialrecht

Streitigkeiten im Bereich SGB II und SGB III

Arbeitslosengeld I

Arbeitslosengeld II

Allgemeines Zivilrecht

sämtliche Vertragsfragen
Begründung und Beendigung
Widerruf, Anfechtung und Kündigung
Erstellung von Vertragsentwürfen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Schadensersatzrecht
Unterlassungsansprüche